(Bericht: Bundespolizei) – Die Bundespolizei hat am Dienstag (23. Januar) bei der Kontrolle eines Fahrzeugs insgesamt vier Haftbefehle bei drei Personen festgestellt. Ein Führerschein wurde sichergestellt. Drei Haftbefehle konnten die gesuchten Personen durch Zahlung der offenen Geldstrafe begleichen. Eine Frau haben Bundespolizisten ins Gefängnis gebracht.

Am Dienstag um 22:30 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizeiinspektion Freilassing an der A 94 bei Neuötting-West einen Pkw mit rumänischer Zulassung. Das in Richtung München fahrende Fahrzeug war mit vier Personen besetzt. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle legte der Fahrer, ein 39-jähriger Rumäne, den Beamten einen gültigen rumänischen Reisepass und einen gültigen rumänischen Führerschein vor.


Beim Abgleich der Daten im polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten zunächst einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Körperverletzung fest. Fällig war eine Geldstrafe in Höhe von 400 Euro oder die ersatzweise Verbüßung einer Freiheitsstrafe von 40 Tagen. Festgestellt wurde auch eine Ausschreibung des Amtes für öffentliche Ordnung in Stuttgart zur Sicherstellung des Führerscheins. In diesem Zusammenhang bestand auch der Verdacht eines Verstoßes wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Der Führerschein wurde sichergestellt.

Den Vollstreckungshaftbefehl konnte der Fahrer durch die Zahlung des geforderten Betrages abwenden. Folglich wurde die Person nach Abschluss aller Maßnahmen auf freiem Fuß belassen – und dies im wörtlichem Sinne. Denn keiner der Mitfahrer verfügte über einen Führerschein und das Auto gehörte dem Bruder eines Mitreisenden. Der Pkw wurde deshalb verkehrssicher abgestellt. Den verkehrsrechtlichen Sachverhalt übernahm zuständigkeitshalber die Autobahnpolizeistation Mühldorf am Inn.

Aber auch der Beifahrer war nicht unbescholten. Denn gegen den 28-jährigen Rumänen lag ebenfalls ein Strafvollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Stuttgart vor. Der Mann konnte eine Freiheitsstrafe wegen des Erschleichens von Leistungen durch Zahlung einer Geldbuße in Höhe von 180 Euro abwenden. Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Reisende von der Dienststelle entlassen.

Polizeibekannt war auch die Mitfahrerin. Gegen die 31-jährige Rumänin lagen von der Staatsanwaltschaft Stuttgart sogar zwei Haftbefehle, jeweils wegen Diebstahls, vor. Die erste Ersatzfreiheitsstrafe von zehn Tagen hätte die Rumänin noch durch die Begleichung einer Geldstrafe in Höhe von 100 Euro abwenden können. Aufgrund eines weiteren Haftbefehls muss die Verurteilte nun eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten verbüßen.

Die Möglichkeit, die Freiheitsstrafe durch Zahlung einer Geldbuße abzuwenden bestand hier nicht. Nach Rücksprache der Bundespolizei mit dem zuständigen Staatsanwalt hielt dieser an der Vollstreckung des Haftbefehles fest und ordnete die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt an.