Bundespolizei
Ein Wochenende bei der Bundespolizei Waidhaus
Es war ein arbeitsreiches Wochenende (5. -7. Juli) für die Bundespolizei Waidhaus. Bei Grenzkontrollen an der A6 in Waidhaus und in Waldsassen vollstreckten Beamte der Bundespolizei insgesamt vier Haftbefehle, stellten einen gefälschten Ausweis und zahlreiche verbotene Waffen sicher. Für einen der per Haftbefehl gesuchten Männer endete die Reise in der Justizvollzugsanstalt.
Am Freitag erwischten die Beamten einen 50-jährigen Tschechen der noch eine Justizrechnung mit der Staatsanwaltschaft Görlitz offen hatte. Er wurde bereits vor fünf Jahren durch das Amtsgericht Bautzen wegen Diebstahls zu einer Geldstrafe in Höhe von 1.000 Euro verurteilt, die er bis dato nicht beglichen hatte. Um der im Haftbefehl angeordneten Ersatzfreiheitsstrafe zu entgehen, bezahlte er seine offenen Justizschulden noch an der Kontrollstelle der Bundespolizei und konnte somit seine Reise fortsetzen.
Am Sonntag blieben gleich drei gesuchte Straftäter im Fahndungsnetz der Bundespolizisten hängen. Ein 31-jähriger Ukrainer bezahlte bereitwillig seine Justizschulden in Höhe von 200 Euro. Die Staatsanwaltschaft Landshut erließ gegen den 31-Jährigen Haftbefehl aufgrund nicht bezahlter Schulden bei der Gerichtskasse aus einem Urteil des Amtsgerichts Erding. Der Ukrainer blieb somit auf freiem Fuß und konnte weiterreisen.
Wegen fünf offenen Bußgeldverfahren widmete die Staatsanwaltschaft Deggendorf einem 50-jährigem Deutschen einen weiteren Haftbefehl. Da er mehrere Zahlungsaufforderungen ignoriert hatte, bekam er einen Platz auf der Fahndungsliste der Justizbehörde. Er beglich die offenen Geldbußen bei der Bundespolizeiinspektion Waidhaus und entging somit der im Haftbefehl angeordneten Erzwingungshaft.

Nur kurze Zeit später erwischten die Beamten einen 26-jährigen Moldauer, der ebenfalls eine Fahndungsnotierung per Haftbefehl offen hatte. Im November 2021 kontrollierten ihn Beamte der Polizei Baden-Württemberg an der A 61 bei Speyer und stellten bei dem 26-Jährigen einen gefälschten rumänischen Ausweis fest. Da er einem anschließenden Gerichtsverfahren des Amtsgerichts Heidelberg bislang fernblieb, erließ das Gericht Haftbefehl gegen den Osteuropäer. Er wird nun dem zuständigen Haftrichter beim Amtsgericht Heidelberg vorgeführt.
Auch an der Grenzkontrollstelle in Waidhaus ertappten die Beamten am Sonntag einen 45-jährigen Georgier mit einem gefälschten Ausweis im Gepäck. Bei der Durchsuchung des Mannes entdeckten die Beamten eine gefälschte rumänische Identitätskarte. Die Personaldaten stimmten dabei nicht mit den Angaben des georgischen Ausweises des Reisenden überein. Der vermeintliche Rumäne gab an auf dem Weg nach Ravensburg zu sein um dort zu arbeiten. Den Georgier erwartet nun ein Ermittlungsverfahren wegen des Verschaffens von falschen amtlichen Ausweisen. Da er eine gültige polnische Aufenthaltserlaubnis besaß konnte er im Anschluss weiterreisen.
Auch im Deliktsfeld der Verbringungskriminalität hatten die Beamten der Bundespolizei Waidhaus am Wochenende alle Hände voll zu tun. So konnten sie insgesamt 19 verbotene Waffen, Drogen und erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper sicherstellen.
Ein 38-jähriger Niederländer ging den Beamten in Waldsassen ins Netz und überraschte diese mit einem regelrechten Waffenarsenal im Kofferraum. Die Bundespolizisten entdeckten im Pkw des 38-Jährigen zwölf verbotene Elektroimpulsgerät, ein Butterflymesser und zwei verbotene Softair-Waffen. Zudem lagern nun 140 Stück erlaubnispflichtige Feuerwerkskörper und 0,14 Gramm Marihuana in der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion Waidhaus, die der Niederländer im Fahrzeug versteckt hatte. Ihn erwarten nun Strafanzeigen wegen Verstößen gegen das Waffen-, Sprengstoff,- und des Konsumcannabisgesetzes.
Die Grenzbeamten stellten bei weiteren Kontrollen am Wochenende ein verbotenes Springmesser, eine Softair-Waffe, ein Reizstoffsprühgerät und einen Schlagring fest. Die verbotenen Gegenstände ergänzen nun den Fundus der Asservatenkammer der Bundespolizeiinspektion. Die Bundespolizei leitet In allen Fällen Ermittlungsverfahren wegen Verstößen gegen das Waffengesetz ein.