Cham/Höfen. Am 09.12.2022, gg. 15:15 Uhr kontrollierten Beamte der PI Cham auf der B20 Höhe Höfen einen polnischen Sattelzug.
Bei der Kontrolle des digitalen Kontrollgeräts, welches die Lenk- und Ruhezeiten sowie die Geschwindigkeit des Lkw aufzeichnet, wurde festgestellt, dass der 44-jährige Fahrer griffbereit ein Pfefferspray aus polnischer Produktion ohne Prüfzeichen mit sich führte.
Sog. „Reizstoffsprühgeräte“ unterliegen nur dann nicht dem Waffenrecht, wenn sie zur Tierabwehr bestimmt und gekennzeichnet sind. In allen anderen Fällen muss ein Prüfzeichen (die Buchstaben „PTB“ mit Prüfnummer, umrandet von einem Trapez) auf dem Spray angebracht sein. Hierdurch bestätigt die Physikalisch-Technische Bundesanstalt (PTB), dass von dem enthaltenen Reizstoff keine Gesundheitsgefahr ausgeht.
Mit diesem Zeichen dürfen sie ab 14 Jahren – außer auf öffentlichen Veranstaltungen – mitgeführt werden.
In diesem Fall war keine der beiden Voraussetzungen erfüllt, sodass es sich um einen verbotenen Gegenstand nach dem Waffengesetz, welcher weder besessen noch geführt werden darf, handelte. Gegen den Polen wurde ein Strafverfahren eingeleitet. Das Pfefferspray wurde zur Vorbereitung der Einziehung sichergestellt.
(Bericht der Polizei Cham / Bild: Symbolbild)