Polizei

Bargeld entwendet

Samstagabend, 17.08.2024, wurde einem jungen Mann Bargeld entwendet. Gegen 19:45 Uhr befand sich der 26-jährige Geschädigte zwischen Am Ölberg und Augustinerplatz, als dieser von vier bislang unbekannten männlichen Personen angesprochen wurde. Einer der Männer drückte den 26-Jährigen gegen eine Wand und forderte ihn auf, sein Bargeld auszuhändigen. Daraufhin übergab er einen mittleren dreistelligen Eurobetrag, danach flüchteten die Tatverdächtigen. Der 26-Jährige blieb unverletzt.

Die Polizei sucht nun Zeugen, welche den Vorfall beobachtet haben und Angaben zu den Tatverdächtigen machen können. Diese werden gebeten, sich mit der Polizeiinspektion Regensburg Süd unter Tel. 0941/506-2001 in Verbindung zu setzen.

Polizei Weiden Amberg
Archivbild – Foto: J. Masching

Geschwindigkeitsmessung

Messörtlichkeit: B 299, Gemeindebereich Lauterhofen – Messzeit: 21.08.2024 von 13:30 bis 14:30 Uhr – Zulässige Höchstgeschwindigkeit: 60 km/h (außerorts) – Gemessene Fahrzeuge: 589 – Beanstandet: 30 – Anzahl Fahrverbote: 0 – Schnellster: 97 km/h – Ahndung: mind. 200 €, 1 Punkte, 0 Monate Fahrverbot

Alkoholisiert mit Pkw überschlagen

Heute Morgen, gegen 03:50 Uhr kam auf der A 93 an der Anschlussstelle Prüfening in Fahrtrichtung Hochfranken ein Pkw-Fahrer mit seinem Ford Focus von der Fahrbahn ab und überschlug sich. Der Fahrzeugführer wollte vermutlich die Autobahn an der Anschlussstelle verlassen und verlor hierbei Kontrolle über sein Fahrzeug.

Hierbei wurden die beiden Fahrzeuginsassen leicht verletzt. Bei der Verkehrsunfallaufnahme stellten die Beamten der Verkehrspolizeiinspektion Regensburg fest, dass beide Personen alkoholisiert waren. Die Fahreigenschaft nicht feststand und die beiden keine Angaben hierzu machten, wurde bei beiden eine Blutentnahme veranlasst sowie das Unfallfahrzeug sichergestellt.

Gefahrgutschein war eine Totalfälschung

Im Zuge einer Schwerverkehrskontrolle überprüften Beamte der Polizei Regensburg am Dienstag, 20.08.2024, gegen 11 Uhr eine auf der Durchreise befindliche Sattelzugmaschine mit Anhänger. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass es sich bei dem Gefahrgutschein (ADR-Schein) um eine Totalfälschung handelte. Infolgedessen wurde das Dokument sichergestellt. Der Fahrer konnte nach Entrichtung einer Sicherheitsleistung im niedrigen vierstelligen Bereich die Fahrt fortsetzen, da das Fahrzeug nicht mit Gefahrgut beladen war.