Bericht und Bild: Bundespolizeiinspektion Waldmünchen
Regensburg. Samstagnacht (14. August) haben für einen 42-Jährigen am Bahnhof Regensburg die Handschellen geklickt. Die Justiz hatte den Mann per Haftbefehl gesucht.
Gegen 23:15 Uhr kontrollierte eine Streife der Bundespolizei Regensburg den Deutschen in der Bahnhofshalle. Beim Datenabgleich mit dem Fahndungssystem stellten die Beamten einen Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft München I fest.
Das Amtsgericht München hatte den Mann rechtskräftig wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt. Für den 42-Jährigen bestand die Möglichkeit, die Ersatzfreiheitsstrafe durch Zahlung der Restgeldstrafe von 1.033,50 Euro inklusive Verfahrenskosten abzuwenden. Der Deutsche konnte den Geldbetrag nicht aufbringen.
Die Bundespolizisten lieferten den Mann in die Justizvollzugsanstalt Landshut ein. Seinen mitgeführten Schäferhund übergaben die Beamten für die Zeit der Inhaftierung an ein Tierheim.