Bericht der Polizei Schwandorf / Bild: Symbolbild
Teublitz, A93. Am Dienstag, gegen 02:05 Uhr, unterzogen Beamte der Autobahnpolizei Schwandorf eine 26-jährige Pkw-Fahrerin im Bereich der Autobahnanschlussstelle Teublitz einer routinemäßigen Verkehrskontrolle. Dabei bemerkten sie bei ihr Alkoholgeruch und boten ihr einen Alkomatentest an. Nachdem dieser einen Wert von 1,26 Promille ergab, wurde die Weiterfahrt unterbunden, eine Blutentnahme durchgeführt und ihr Führerschein sichergestellt. Sie muss nun mit einer Strafanzeige wegen Trunkenheit im Verkehr rechnen.
Schwandorf. Am Montag, 20.09.21, um 14:50 Uhr, kam es auf dem Zubringer zur Bundesstraße 85 zu einem Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einem Sattelzug mit einem Gesamtsachschaden von ca. 13000,- Euro. Eine 20-jährige Mitsubishi-Fahrerin aus dem Landkreis Erlangen-Höchstadt fuhr von der Kreisstraße SAD 22 kommend auf den Zubringer zur B85 und übersah hierbei trotz Zeichen 206 – „Halt – Vorfahrt gewähren“ (Stop-Schild) einen von links kommenden und vorfahrtsberechtigten 28-jährigen rumänischen Sattelzugfahrer, so dass es zum Zusammenstoß der beiden Fahrzeuge kam.
Beide Fahrzeugführer wurden durch den Unfall nicht verletzt. An dem Mitsubishi Space Star, welcher nicht mehr fahrbereit war, entstand ein Sachschaden von ca. 8000,- Euro, an der Sattelzugmaschine, Marke MAN, samt Auflieger der Marke Krone ein Schaden von ca. 5000,- Euro. Dieser konnte seine Fahrt allerdings fortsetzen.
Schwandorf. Besuch von der Schwandorfer Polizei erhielt ein 55-jähriger Schwandorf am Montag, 20.09.21, um 19:00 Uhr, aufgrund eines gegen ihn bestehenden Vollstreckungshaftbefehls der StA Landshut in Höhe von knapp über 1500,- Euro. Der 55-Jährige konnte durch Zahlung des geforderten Geldbetrags eine Verhaftung und weitere Unterbringung in einer Justizvollzugsanstalt verhindern.
Schwandorf. Am Dienstag, 21.09.21, um 05:17 Uhr, wurde ein 53-jähriger Schwandorfer mit seinem Peugeot in der Nürnberger Straße durch Polizeibeamte der PI Schwandorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Hierbei konnte bei dem Peugeot-Fahrer Alkoholgeruch festgestellt werden, was ein durchgeführter Alkoholtest vor Ort mit einem Wert von über 0,6 Promille auch bestätigte. Dies hatte die Durchführung eines sog. gerichtsverwertbaren Alkoholtests auf der PI Schwandorf zur Folge, welcher ebenfalls einen Wert von über 0,6 Promille ergab. Die Weiterfahrt wurde unterbunden und ein VOWI-Verfahren nach dem Straßenverkehrsgesetz eingeleitet. Den 53-Jährigen erwartet nun eine Bußgeld von 500,- Euro und ein Monat Fahrverbot.