Die dunkle Jahreszeit stellt alle Verkehrsteilnehmer vor neue Herausforderungen im Straßenverkehr. Schlechte Sicht, Nebel und glatte Straßen erhöhen die Unfallgefahr. Insbesondere den Lichttechnischen Einrichtungen und der Sichtbarkeit kommt eine besondere Bedeutung zu. Die Polizeiinspektion Schwandorf musste diesbezüglich jedoch feststellen, dass viele Fahrradfahrer und Fußgänger dunkel gekleidet und ohne Licht am Straßenverkehr teilnehmen.
Grundvoraussetzung für eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr ist die visuelle Wahrnehmbarkeit. Insbesondere jetzt im Herbst und Winter, wenn die Tage kürzer werden. Wenn wir uns aktuell in die Arbeit oder auf den Weg zur Schule machen, ist es meist noch dunkel und auch aufgrund von Nebel und schlechtem Wetter werden andere Verkehrsteilnehmer deutlich später erkannt. Insbesondere bei Fahrradfahrern und Fußgängern spielt die Bekleidung eine entscheidende Rolle. Helle oder speziell reflektierende Kleidungsstücke gewährleisten eine frühzeitige Erkennbarkeit bei Eintritt in den Lichtkegel von Fahrzeugen. Auch wenn diese Bekleidungsgegenstände für Verkehrsteilnehmer gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, kann mit deren Hilfe ein deutliches Plus an Sicherheit für jeden einzelnen, insbesondere für die sogenannten „schwächeren“ Verkehrsteilnehmer wie Fußgänger, Rad- und Kradfahrer, bewirkt werden. Darüber hinaus ist auch eine ordnungsgemäße Lichteinrichtung an den Fahrrädern essentiell, um wahrgenommen zu werden.
Laut ADAC ist eine dunkel gekleidete Person bei schlechten Lichtverhältnissen erst aus etwa 25 Metern Entfernung zu sehen. Ein Pkw kommt bei 50 km/h erst nach ca. 28 Meter zum Stehen. Im Ernstfall ist ein rechtzeitiges Anhalten somit nicht mehr möglich. Personen mit heller Kleidung sind bereits aus etwa 40 Metern zu erkennen. Sind an der Kleidung zudem noch Reflektoren angebracht, können diese bereits ab ca. 140 Metern wahrgenommen werden – der Unterschied kann Leben retten.
Vermehrt erreichen die Polizeiinspektion Schwandorf Mitteilungen über Kinder auf dem Schulweg, die nicht sichtbar gekleidet sind und ohne Beleuchtung auf dem Fahrrad ihren Schulweg antreten. Auch bei der Jugendverkehrsschule, in der alle Viertklässler von der Polizei ein Fahrtraining erhalten, stellt die Polizei fest, dass viele Fahrräder ohne Lichteinrichtungen und Reflektoren, sowie in mangelhaftem Zustand im Straßenverkehr benutzt werden. Besonders für die kleinen Verkehrsteilnehmer, die sich noch nicht so sicher im Straßenverkehr bewegen, stellt dies eine erhebliche Gefahr dar.
Die Polizeiinspektion Schwandorf appelliert daher an alle Verkehrsteilnehmer sichtbare, am besten mit Reflektoren ausgestattete, Kleidung zu tragen und auf ein mit Licht und Reflektoren ausgestattetes und verkehrstüchtiges Fahrrad zu achten. Insbesondere die Eltern sollten auf die Kleidungswahl der Kinder Einfluss nehmen und sind verantwortlich für die ordnungsgemäße Ausstattung der Fahrräder der Kinder.
Diese kann im Ernstfall Leben retten.
Bericht und Bild: Polizei Schwandorf