Bericht der Polizei Weiden / Bild: Symbolbild
A93-Waldnaabtal. Wer Auto fahren will, muss auch tanken. Aber nicht jeder, der sein Fahrzeug an einer Tankstelle mit Benzin oder Diesel befüllt, bezahlt auch dafür. Tanken und nicht bezahlen, das geht leider nicht.
Dies musste auch die Verkehrspolizeiinspektion Weiden für ihren Zuständigkeitsbereich im laufenden Jahr vermehrt feststellen. Insgesamt wurden 44 Fälle des „Nichtbezahlens“ an der Rastanlage Waldnaabtal-Ost und West an der BAB A 93 registriert. Die Ursachen hierfür sind vielfältig.
Während manche es mit Absicht tun, vergessen viele es aber auch zu bezahlen, da sie in Eile und gestresst sind. In jedem Fall erfolgt aber eine Anzeige des geschädigten Tankstellenbetreibers bei der Polizei, die wegen eines Anfangsverdachts des Tankbetruges die Ermittlungen aufnimmt. Die Wahrscheinlichkeit, als Tankbetrüger ermittelt zu werden, ist hierbei groß.
Fast jede Tankstelle ist inzwischen mit Videoanlagen ausgestattet, die den Tankvorgang des Fahrzeuges einschließlich der Personen aufzeichnen. Mit den zur Verfügung gestellten Aufzeichnungen lassen sich die verantwortlichen Halter bzw. Fahrzeugführer der Fahrzeuge schnell ermitteln. Wer also mit seinem Fahrzeug tankt und nicht zahlt, muss damit rechnen, recht schnell Post von der Polizei zu bekommen.
Auch ausländische Fahrzeugführer sind nicht vor rechtlichen Konsequenzen geschützt. Mittlerweile werden europaweit in Absprache mit den Staatsanwaltschaften auch die Ermittlungen in den Herkunftsländern geführt. Überführte Tankbetrüger müssen mit einer Geldstrafe oder in besonders schweren Fällen bzw. bei mehrmaligen Auftreten sogar mit einer Freiheitsstrafe rechnen.
Der Tankbetrug ist kein Kavaliersdelikt, das sollte sich jeder vor Augen führen.