Pyrbaum. In einem Waldstück, zwischen Dennenlohe und Dürnhof, wurden vier Säcke mit Abfällen aufgefunden. Vermutlich liegen diese schon seit längerer Zeit dort. Ermittlungen gegen Unbekannt wegen Umweltkriminalität wurden eingeleitet. Hat jemand Beobachtungen diesbezüglich gemacht und kann Hinweise auf den Täter oder die Täterin machen? Bitte an die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. unter Telefon 09181/48 85-0.
Berg. Zwischen dem 22.02.2022, 00:00 Uhr, und dem 08.03.2022, 14:50 Uhr, wurde von einer bislang unbekannten Person eine Gartenlaube in einem Schrebergarten in dem Ortsteil Gspannberg aufgebrochen. Der Täter oder die Täterin entwendete einen roten Aufsitzrasenmäher der Marke Husqvarna, einen Akku-Freischneider sowie ein blaues Notstromaggregat im Gesamtwert von etwa 3.000 €. Des Weiteren wurde ein Wohnanhänger aufgehebelt und durchwühlt. Ermittlungen wurden eingeleitet. Hat jemand Beobachtungen gemacht? Zeugenhinweise nimmt die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. unter Telefon 09181/48 85-0 entgegen.
Neumarkt. Am 08.03.2022, zwischen 10:10 Uhr und 10:40 Uhr, wurde ein auf dem Parkplatz des Verbrauchermarktes in der Altdorfer Straße geparkter schwarzer Renault/Megane von einem bislang unbekannten Mann angefahren und an der Beifahrertüre und dem rechten Außenspiegel in einer Schadenshöhe von ca. 500 € beschädigt. Der Geschädigte konnte sich das Kennzeichen des flüchtenden Seniors noch notieren und Ermittlungen gegen einen 79-Jährigen wegen unerlaubtem Entfernen vom Unfallort wurden eingeleitet.
Neumarkt. In der Mittagszeit des 08.03.2022 fuhr eine Polizeistreife im Stadtgebiet hinter einer 71-jährigen Rollerfahrerin mit abgelaufenem Versicherungskennzeichen. Hierbei konnte eine Geschwindigkeit von etwa 40 km/h festgestellt werden. Bei der anschließenden Kontrolle gab die Dame an, nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Daher wurde ihre Weiterfahrt unterbunden. Der Roller wurde zur Prüfung auf einem Rollenprüfstand sichergestellt. Es ergab sich eine vorwerfbare Geschwindigkeit von 45 km/h. Die Seniorin erhielt nun Anzeigen wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
Im Laufe des Tages konnten im Stadtgebiet noch ein 20-jähriger Rollerfahrer und eine 37-jährige E-Scooter-Fahrerin kontrolliert werden, welche ebenfalls ohne einem gültigen Kennzeichen unterwegs waren. Die Weiterfahrten wurden ebenfalls unterbunden und Ordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt.
Die Polizei weist erneut darauf hin, dass seit dem 01.03.2022 die Kennzeichen für Mofas, Mopeds und E-Scooter gewechselt werden müssen. Die neuen sind grün. Nur damit besteht ein gültiger Versicherungsschutz.
Neumarkt. Am frühen Abend des 08.03.2022 kam es im südlichen Stadtgebiet zwischen zwei Männern im Alter von 26 und 36 Jahren zu einer Streitigkeit mit anschließender Körperverletzung, bei der der Jüngere leicht verletzt wurde und in ein Krankenhaus verbracht werden musste. Ermittlungen wegen gegenseitiger Körperverletzung wurden eingeleitet.
Pyrbaum. In der Nacht des 08.03.2022 befuhr ein 41-Jähriger mit seinem Pkw die Kreisstraße NM44 in Richtung Pyrbaum. Aus bislang ungeklärter Ursache überquerte er die Kreisstraße NM6 und kam erst im gegenüberliegenden Wald zum Stehen. Hierbei durchbrach er mehrere kleine Bäume und es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 35.000 €. Verletzt wurde er dabei nicht. Zum Beseitigen der Bäume wurde die Feuerwehr Pyrbaum hinzugezogen.
Neumarkt. Ein 79-Jähriger parkte mit seinem Pkw am 08.03.2022, zwischen 07:30 Uhr und 08:00 Uhr, in der Bahnhofstraße. Beim Aussteigen ist ihm seine braune Herrenhandtasche vermutlich aus dem Fahrzeug gefallen. Bei der späteren Nachschau war diese nicht mehr aufzufinden und er erstattete bei der Polizei eine Anzeige wegen Diebstahl. In der Handtasche befanden sich eine Geldbörse, diverse Dokumente wie Führerschein, Personalausweis u.a.. Der Entwendungsschaden beläuft sich auf etwa 50 €. Zeugenhinweise bitte an die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. unter Telefon 09181/48 85-0.
Lauterhofen. Am 05.03.2022 führte ein 40-Jähriger Schnittmaßnahmen an einer Hecke durch, was derzeit nicht erlaubt ist. Er erhielt eine Ordnungswidrigkeitenanzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Hinweis der Polizei:
Wann darf man Hecken schneiden?
Viele Singvögel brüten in Hecken. Damit sie dabei nicht gestört werden, ist ein radikaler Rückschnitt einer Hecke oder das Entfernen einer Hecke nur in der Zeit von Oktober bis Februar erlaubt. Das gilt auch für Gebüsche und Sträucher. Festgelegt ist das im Bundesnaturschutzgesetz, § 39: „Es ist verboten, (…) Hecken, lebende Zäune, Gebüsche und andere Gehölze in der Zeit vom 01. März bis zum 30. September abzuschneiden, auf den Stock zu setzen oder zu beseitigen“.
(Bericht der Polizei Neumarkt / Bild: Symbolbild)