Bericht der Polizei Weiden / Bild: Archivbild
Neustadt a.d.Waldnaab. Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. kontrollieren ein Fahrzeug. Hierbei werden Drogen und ein verbotenes Springmesser aufgefunden.
Am Donnerstag, 09.09.2021, gegen 13.50 Uhr, fiel zivilen Beamten der Fahndungskontrollgruppe Verkehr der Verkehrspolizeiinspektion Weiden i.d.OPf. ein Pkw mit polnischer Zulassung auf, welcher die BAB A 93 in Richtung Hof befuhr. Kurz nach der Anschlussstelle Neustadt-Nord wurde er einer Kontrolle unterzogen. Hierbei wurde bei dem 22-jährigen Fahrer ein verbotenes Springmesser aufgefunden.
Bei dem Messer springt die Klinge seitlich heraus und hat eine Länge von mehr als 8,5 cm, was in Deutschland einen verbotenen Gegenstand darstellt. Den Mann erwartet eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz.
Bei der weiteren Durchsuchung des Fahrzeugs wurden dann noch im Gepäck des 38-jährigen Beifahrers Drogen aufgefunden. Hierbei handelte es sich um eine geringe Menge von verbotenen Psilocybin-Pilzen. Den Mann erwartet eine Anzeige wegen eines Verstoßes nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Weiden. Der Zeuge erkannte, dass der Herr, den er zu seinem Auto gehen sah, unter Alkoholeinfluss steht. Dennoch gelang es dem Pkw-Fahrer loszufahren. Doch letzten Endes konnte er, ohne dass etwas passiert war, angetroffen werden.
Der 53-jährige Pkw-Lenker aus dem Landkreis fuhr gestern mit seinem Pkw an einer Tankstelle in Weiden vor. Als er gerade dabei war, das Gelände wieder zu verlassen, fiel einem Zeugen auf, dass der Herr offensichtlich unter Alkoholeinfluss stand. Rasch verständigte der Zeuge die Polizei. Der Fahrer konnte in der Zwischenzeit seine Fahrt fortsetzen, wurde aber wenig später, durch die nacheilenden Streifen, an seiner Wohnadresse angetroffen. Dort bestätigte sich der Verdacht des Zeugen. Rund 2,8 Promille brachte der Pkw-Lenker aufs Barometer. Dies brachte ihm einen kurzen Aufenthalt auf der Inspektion in Weiden zur Blutentnahme ein. Seinen Führerschein durfte er ebenfalls in amtliche Obhut geben.
Das Blutgutachten wird demnächst zeigen, wieviel der Herr tatsächlich „intus hatte“. Ihn erwartet nun eine Anzeige wegen Trunkenheit im Verkehr.