Trotz Führerscheinentzug in Großbritannien setzte ein 49-jähriger Brite seine Fahrt in Richtung Rumänien einfach fort. Auf der A3 bei Pentling stoppten ihn Beamte der Verkehrspolizei Regensburg – mit einem Atemalkoholwert von 1,98 Promille.
Kontrolle auf der A3 bei Pentling
Am Mittwoch, den 20. Mai 2026, gegen 00:30 Uhr unterzogen Beamte der Verkehrspolizei Regensburg auf der Autobahn A3 bei Pentling ein Fahrzeug mit britischer Zulassung einer Kontrolle. Der 49-jährige britische Staatsangehörige war auf dem Weg von Großbritannien nach Rumänien. Bereits bei der ersten Überprüfung stellten die Beamten fest, dass der Fahrer unter erheblichem Alkoholeinfluss stand.
1,98 Promille – fast viermal über dem Grenzwert
Der durchgeführte Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,98 Promille. Damit überschritt der Fahrer den in Deutschland geltenden Straftatbestand der Trunkenheit im Straßenverkehr von 1,6 Promille deutlich. Ab diesem Wert wird von einer absoluten Fahruntüchtigkeit ausgegangen, unabhängig von der tatsächlichen Beeinträchtigung des Fahrers.
Führerschein 24 Stunden zuvor bereits sichergestellt
Die weiteren Ermittlungen förderten einen besonders gravierenden Umstand zutage: Bereits 24 Stunden vor der Kontrolle auf der A3 war der Mann von der Polizei in Großbritannien wegen Trunkenheit im Straßenverkehr kontrolliert worden. Dabei wurde sein Führerschein sichergestellt. Ungeachtet dieser Maßnahme setzte der 49-Jährige seine Fahrt fort und begab sich erneut alkoholisiert und ohne gültige Fahrerlaubnis in den Straßenverkehr.
Strafverfahren eingeleitet – Weiterfahrt beendet
Am Kontrollort war die Reise für den Briten endgültig beendet. Die Weiterfahrt wurde unterbunden. Nach einer Blutentnahme im Krankenhaus sowie der Benennung eines Zustellungsbevollmächtigten und der Zahlung einer Sicherheitsleistung wurde der Beschuldigte entlassen. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.