Waidhaus
Zweimal eine geringe Menge Betäubungsmittel aufgefunden
Am 02.03.2024, gegen 10:00 Uhr konnten bei der Grenzkontrolle an der ST 2154 bei einem französischen Staatsbürger durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus eine geringe Menge Marihuana und Haschisch aufgefunden werden. Dieser war mit seinem Peugeot mit französischer Zulassung in Richtung Tschechien unterwegs. In der Nacht zum 04.03.2024 befuhr dieselbe Person erneut den Grenzübergang in Waidhaus in Richtung Deutschland und wurde durch Beamte der Bundespolizei Waidhaus kontrolliert.
Bundespolizei Waidhaus vollstreckt zehn Haftbefehle am Wochenende
Auch hier konnte eine geringe Menge Marihuana bei ihm aufgefunden werden. Zudem reagierte ein durchgeführter Drogenvortest positiv auf THC und Amphetamin. Eine Blutentnahme war die Folge. Neben einer Strafanzeige gemäß dem Betäubungsmittelgesetz muss sich der französische Staatsbürger auch wegen dem Führen eines Kraftfahrzeugs unter Wirkung eines berauschenden Mittels verantworten. Die Weiterfahrt wurde unterbunden.
Fahrzeug ohne Versicherung festgestellt
Am 03.03.2024, gegen 12:05 Uhr, wurde bei der Grenzkontrolle an der ST 2154 durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus ein Fahrzeug ohne gültigen Versicherungsschutz festgestellt. Der ukrainische Fahrer konnte für seinen Mazda mit ukrainischer Zulassung nur eine abgelaufene Versicherungsbescheinigung vorlegen. Eine weitere Überprüfung ergab, dass für den Pkw bereits seit 19.04.2023 keine gültige Haftpflichtversicherung besteht. Die Weiterfahrt wurde ihm unterbunden.
Geringe Menge Marihuana beschlagnahmt
Am 03.03.2024, gegen 10:45 Uhr, konnte bei der Grenzkontrolle an der ST 2154 durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus bei einem französischen Staatsbürger in dessen Umhängetasche eine geringe Menge Marihuana aufgefunden werden. Ihn erwartet eine Anzeige nach dem Betäubungsmittelgesetz.
Bulgare ohne gültigen Führerschein erwischt
Am 02.03.2024, gegen 20:45 Uhr, wurde ein bulgarischer Staatsbürger mit seinem Fahrzeuggespann, einem Kleintransporter mit Anhänger, im Rahmen der Schleierfahndung durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus auf der BAB A6 einer Kontrolle unterzogen. Hierbei gab der Fahrer an, seinen Führerschein verloren zu haben. Und er zeigte ein Foto seines Führerscheins auf seinem Handy vor. Eine Überprüfung ergab jedoch, dass der Führerschein ungültig ist. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt unterbunden und er muss sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.
Falsche Kennzeichen am Fahrzeug angebracht
Am 02.03.2024, gegen 16:10 Uhr, wurde im Rahmen der Schleierfahndung ein russischer Staatsbürger auf der BAB A6 durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion einer Kontrolle unterzogen. Der Mann hatte mit seinem Fahrzeug, welches am Vortag erworben wurde, eine Autopanne. Er war in Richtung Inland unterwegs. Durch die Beamten wurde festgestellt, dass auf dem besagten Fahrzeug Kennzeichen eines anderen Fahrzeugs angebracht waren. Somit hatte er auch keine gültige Versicherung für den BMW.
Des Weiteren konnte ein ukrainischer Staatsbürger, ein Bekannter des russischen Staatsbürgers, mit seinem Pkw Renault an der Kontrollörtlichkeit festgestellt werden. Auch dieser wurde einer Kontrolle unterzogen. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrzeugidentifizierungsnummer (FIN) der ukrainischen Zulassungsbescheinigung nicht mit der FIN am Fahrzeug übereinstimmt. Eine Versicherung für das Fahrzeug konnte ebenso nicht vorgelegt werden. Die zwei Männer erwarten jetzt mehrere Strafanzeigen nach dem Pflichtversicherungsgesetz und dem Strafgesetzbuch.
Diverse Arbeitsgeräte und Komplettradsätze aufgefunden
Am 02.03.2024, gegen 08:30 Uhr, wurde ein Kleintransporter mit bulgarischer Zulassung auf der BAB A6, in Fahrtrichtung Tschechien, festgestellt. Am Steuer befand sich ein bulgarischer Staatsangehöriger. Bei der anschließenden Kontrolle im Rahmen der Schleierfahndung durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus wurde auf der Ladefläche des Fahrzeugs vermeintliches Diebesgut aufgefunden. Hierbei handelte es sich um diverse Arbeitsgeräte und Komplettradsätze. Zwei Stromaggregate konnten bislang Diebstählen in Baden-Württemberg zugeordnet werden. Der bulgarische Fahrer gab an, die Arbeitsgeräte (Freischneider, Kettensägen, Stromaggregate) auf einen Basar in Frankfurt für 1000 Euro erworben zu haben. Der Gesamtwert des festgestellten Diebesguts beträgt ca. 15000 Euro. Die Gegenstände wurden sichergestellt und der bulgarische Staatsangehörige muss sich wegen Hehlerei verantworten.
Ohne Führerschein, dafür unter Einfluss von Betäubungsmitteln
Am 01.03.2024, gegen 13:00 Uhr, wurde durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus bei der Grenzkontrolle an der ST 2154 ein Kleintransporter mit tschechischer Zulassung kontrolliert. Der Fahrer, ein tschechischer Staatsangehöriger, reagierte nicht auf die Ansprache der eingesetzten Beamten, jedoch tauschte der Fahrer plötzlich mit seinem tschechischen Beifahrer die Plätze. Nach dem Fahrerwechsel wurde das Fahrzeug am Fahrbahnrand einer genaueren Kontrolle unterzogen.
Hierbei wurde festgestellt, dass der ursprüngliche Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist. Zudem reagierte ein Drogenvortest bei ihm positiv auf Amphetamin/Methamphetamin. Des Weiteren wurde noch ein Schlagring aufgefunden. Der Mann muss sich nun wegen Anzeigen nach dem Straßenverkehrsgesetz und dem Waffengesetz verantworten.
Zerlegtes Pedelec und gefälschten moldawischen Führerschein festgestellt
Am 01.03.2024, gegen 12:30 Uhr, konnte im Rahmen der Schleierfahndung auf der BAB A6, in Fahrtrichtung Tschechien, durch Beamte der Grenzpolizeiinspektion Waidhaus in einem Mercedes Sprinter mit moldauischer Zulassung ein zerlegtes Pedelec aufgefunden werden. Eine Überprüfung ergab, dass das Pedelec der Marke Winora vor einigen Wochen in Niedersachsen als gestohlen gemeldet wurde. Zudem händigte der moldauische Fahrer einen totalgefälschten moldauischen Führerschein aus. Deshalb erwarten den Mann jetzt zwei Strafanzeigen nach dem Strafgesetzbuch.